|
Weiterbildung in Bioenergetischer Analyse
Die Süddeutsche Gesellschaft für Bioenergetische Analyse bietet Menschen in therapeutischen, pädagogischen, beratenden und heilenden Berufen Weiterbildung in den
Prinzipien und Arbeitsweisen der Körperpsychotherapie „Bioenergetische Analyse“ an.
Die Grundausbildung besteht aus 2 Abschnitten je 10 Wochenenden mit 12 Stunden Seminararbeit. Es gibt Grundlagenseminare und Anwendungsseminare. Ein Wochenende
beginnt in der Regel am Freitagabend und endet um Sonntagmittag. Diese Weiterbildung befähigt zur Anwendung der Bioenergetischen Analyse in berufsbezogenen Zusammenhängen. Der Aufbaukurs besteht aus 20
weiteren Wochenendseminaren mit je 12 Stunden Seminararbeit. - Zusätzlich müssen 150 Stunden bioenergetische Lehrtherapie nachgewiesen werden. - 60 Stunden Supervision bei 2 Supervisoren über
bioenergetische Einzel-oder Gruppentherapie sind erforderlich davon mindestens 10 Stunden Live - Supervisionen - Den Abschluss bildet ein Evaluationsprozess. Der Weiterbildungsausschuss entscheidet nach
Prüfung der professionellen und persönlichen Qualifikation über die Zertifizierung. - Gegebenenfalls kann der Weiterbildungsausschuss folgende Zusatzanforderungen beschliessen: - Gespräch mit dem
Weiterbildungsausschuss - Arbeitsdemonstration - schriftliche Falldarstellung. Sind alle Bedingungen erfüllt, stellt die Süddeutsche Gesellschaft ein qualifiziertes Zertifikat aus. Ausgebildet wird
immer in einem Wechsel von Selbsterfahrung, ihrer Reflexion und theoretischer Wissensvermittlung Anerkennung von Ausbildungsinhalten anderer Gesellschaften: Ausbildungsinhalte aus der Weiterbildung anderer
psychotherapeutischer Gesellschaften können angerechnet werden, wenn sie den Inhalten des Curriculums der Süddeutschen Gesellschaft entsprechen. Lehrtherapeutische Prozesse mit anderen Psychotherapieverfahren
können teilweise angerechnet werden. Mindestens 50 Therapiesunden mit der Bioenergetischen Analyse bleiben aber erforderlich. Die Unterlagen für Anerkennung solcher Ausbildungsinhalte werden beim
Weiterbildungsausschuss eingereicht und von ihm wird darüber entschieden. Für die Ausübung der BA in freier Praxis ist mindestens die Legitimation nach dem HPG erforderlich. Die Frage, ob der
Heilpraktiker (Psychotherapie) als Zulassung möglich ist, muss beim jeweiligen örtlichen Gesundheitsamt erfragt werden.
|